Geschäftsnummer: | 94.3044 |
Eingereicht von: | Cavadini Adriano |
Einreichungsdatum: | 28.02.1994 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement |
Schlagwörter: | Teilstücke; Strasse; Kanton; Planungs; Projektierungs; Einstellung; Bundesrat; Tessin; Lokale; Schaffen; Baugewerbe; Probleme; Hinauszögern; Alpen-Initiative; Müssen; Verwirklicht; Strassenbauten; Längere; Werden; Hinsichtlich; Entscheid; Beschäftigungssituation; Frage; Darauf; Unverzüglich; überprüfen; Gedenkt; Tessiner; Teilstücke; Haben |
Nach dem Ja zur Alpen-Initiative hat der Beschluss des Bundesrates, sämtliche Planungs- und Projektierungsarbeiten sowie die Beitragszusicherungen für National- und Hauptstrassen im Alpengebiet sofort einzustellen, auch im Kanton Tessin schwere und berechtigte Sorgen ausgelöst.
Einerseits dienen verschiedene Strassenteilstücke, die von dieser Massnahme betroffen sind, vorwiegend dem lokalen und regionalen Verkehr bzw. dem Grenzverkehr, nicht aber dem Transitverkehr. Dies gilt für die Teilstücke Stabio-Ost--Gaggiolo, Lugano--Agno--Ponte Tresa, Bellinzona--Quartino, Quartino--Brissago und für die Strasse im Gambarogno. Die örtliche Bevölkerung wartet schon seit Jahren darauf, dass diese Teilstücke ausgebaut werden. Andererseits würde eine längere Einstellung Strassenbauten, die verwirklicht werden müssen, nur weiter hinauszögern und weitere Probleme im Baugewerbe schaffen, nicht zuletzt hinsichtlich der Beschäftigungssituation.
Ich stelle dem Bundesrat daher die Frage, ob er seinen Entscheid unverzüglich zu überprüfen gedenkt und ob er bereit ist, diejenigen Tessiner Teilstücke, die vor allem eine lokale und regionale Bedeutung haben, von der Einstellungsmassnahme auszunehmen. Auf diese Weise würde er es dem Kanton erlauben, die Planungs-, Projektierungs- und Bauarbeiten wie bisher vorgesehen weiterzuführen.